7 Mythen über Alzheimer

Gemeinnützigkeit

Als gemeinnütziger Verein wird die Hirnliga regelmäßig geprüft.

Der Hirnliga e.V.

ist wegen Förderung von Wissenschaft und For- schung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem Frei- stellungsbescheid des Finanzamtes für Körper- schaften I, Berlin, StNr. 27/640/53747 vom 20.04.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbe- steuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesund- heitspflege verwendet wird.

Außerdem ist die Hirnliga e.V. nach dem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg in der Liste der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen eingetragen.

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